genannten Bundesgerichtsentscheid hat das Bundesgericht jedoch ausdrücklich festgehalten, dass das Mähen einer Wiese und die Entgegen- nahme eines Entgelts dafür «hier» und «grundsätzlich» einen Pachtvertrag zu begründen vermöge, da die wesentlichen Merkmale eines Pachtvertrages damit erfüllt seien. Mit den Ausdrücken «hier» und «grundsätzlich» weist das Bundesgericht darauf hin, dass nicht jedes Mähen einer Wiese und Ent- gegennehmen eines Entgeltes einen Pachtvertrag zu erzeugen vermag. Der Bundesgerichtsentscheid kann daher nicht unbesehen auf den vorliegenden Fall übernommen werden.