4. Sind die Berufungskläger nicht in das Pachtverhältnis eingetreten, stellt sich die Frage, ob durch das Mähen der Liegenschaft und die Annah- me eines Entgeltes dafür konkludent ein Pachtvertrag abgeschlossen wor- den ist. Die Berufungskläger machen in diesem Zusammenhang geltend, die Berufungsbeklagten hätten nie den konkludenten Abschluss eines Pacht- vertrages behauptet, und wo kein Recht behauptet werde, könne kein Recht zugesprochen werden. Tatsächlich haben die Berufungsbeklagten im vorin- stanzlichen Verfahren nicht explizit den konkludenten Abschluss eines Pachtvertrages geltend gemacht.