Unter diesen Gesichtspunkten durften sie aber davon aus- gehen, dass die Parzelle 281 «Taviarna» lastenfrei zur Versteigerung kam. Nachdem die Berufungskläger und die Veräusserer der Aufnahme der be- reits mehrfach zitierten Klausel in die Steigerungsbedingungen zustimmten und den Hinweis auf das bestehende Pachtverhältnis in den Steigerungs- bedingungen bzw. direkt den Ersteigerern gegenüber 63 unterliessen, sind die Berufungskläger in ihrem Vertrauen auf die Steigerungsbedingungen zu schützen.