in jeder Hinsicht verlassen, insbesondere da sich - wie erwähnt - offensichtlich auch ausserhalb der Steigerungsbedingungen kein Hinweis auf ein beste- hendes Pachtverhältnis fand. Da die Parzelle zudem als Bauland verkauft wurde, was sich allein schon aus dem hohen Zuschlagspreis von Fr. 6 070 892.- ergibt und im übrigen von keiner Seite bestritten wird, hatten die Berufungskläger keine Veranlassung, nach einer allenfalls bestehenden Pacht zu fragen. Unter diesen Gesichtspunkten durften sie aber davon aus- gehen, dass die Parzelle 281 «Taviarna» lastenfrei zur Versteigerung kam.