14 LPG steht, wonach der Erwerber in einen bestehenden Pachtvertrag eintritt, unbesehen ob er diesen kannte oder nicht. Die Veräusserer haben unter Ziffer drei der Steigerungsbedingun- gen - wie bereits mehrfach zitiert - ausdrücklich festgehalten, dass der Erwerber die Parzelle in dem Zustand und mit den Rechten und Lasten übernehme, welche sich aus den öffentlichen Büchern und den Steigerungs- bedingungen ergäben. In ihrer Eigenschaft als Eigentümer des zur Verstei- gerung gelangenden Grundstücks wussten sie offensichtlich, dass bezüglich der Parzelle 281 «Taviarna» ein Pachtverhältnis bestand.