60 Ersteigerer die Parzelle in dem Zustand und mit den Rechten und Lasten, die durch die öffentlichen Bücher und die vorliegenden Steigerungsbedin- gungen bekanntgegeben seien, übernehme. Es stellt sich somit die Frage, in welchem Verhältnis die eben zitierte Bestimmung der Steigerungsbedingun- gen zum vorliegend grundsätzlich anwendbaren Art. 14 LPG steht, wonach der Erwerber in einen bestehenden Pachtvertrag eintritt, unbesehen ob er diesen kannte oder nicht.