M. verstarb am 17. Juli 1988. Die eingelegten Quittungskopien erfassen somit den Zeitraum von mehr als zwei Jahren vor dem Tod von M. und mehr als einem Jahr nach ihrem Tod. Aus diesen Kopien ist klar ersichtlich, dass die Berufungsbe- klagten für die Parzelle 281 «Taviarna» zwischen Fr. 100.- und Fr. 150.- Pachtzins pro Jahr bezahlt haben. Auf den Quittungen ist als Grund der Zahlungen ausdrücklich «Tscheins» und «Taviarna» vermerkt. Dies kann nur bedeuten, dass die Berufungsbeklagten für die Nutzung der Parzelle 281 «Taviarna» einen (Pacht-)Zins bezahlt haben. Sie waren demnach die Päch- ter der Parzelle 281 «Taviarna» im Zeitpunkt von M.s Tod.