Verhältnis zum Grundsatz Kauf bricht Pacht nicht (Art. 14 LPG). In casu konkludente Aufhebung des Pachtvertrages durch Nichtaufnahme in die Steigerungsbedingungen angenommen, weil die Pächter zumindest teilweise der veräussernden Erbengemeinschaft angehörten (Erw. 3).