11 - Landwirtschaftliche Pacht (Art. 1 ff. LPG). Anwendungsbereich. Abschluss und Erlöschen des Pachtverhältnisses. - Anwendbarkeit des Bundesgesetzes über die landwirtschaftliche Pacht auf die Verpachtung von Bauland zu landwirtschaftlicher Nutzung (Erw. 1). - Der Pachtvertrag kann formfrei, mündlich oder auch stillschweigend (konkludent), abgeschlossen werden (Art. 1, Art. 11 OR) (Erw.