52 Die Tatsache, dass der Kläger von seinen Angestellten eine Auflistung der Adressen aller Teilnehmer verlangte, um eine nachträgliche Marktbearbeitung möglich zu machen, und dass er in einem Interview zu Papier gab, dass eine grosse Anzahl Fortgeschrittene seine Schule besuchen würden, ist ein Indiz, dass die Snowboardschule einen festen Kundenstamm hat; dies bestätigt aber nicht, dass M. während seiner Tätigkeit selber effek- tiv mit einem festen Kundenstamm in Kontakt getreten ist beziehungsweise einen solchen aufgebaut hat.