Unter «Kunde» versteht der Geschäftsmann eine Person, die mit ihm zwecks Abnahme der von ihm produzierten oder vermittelten Waren in mehr oder minder dauernder Geschäftsbeziehung tritt, so dass er sie als ei- nigermassen beständigen Faktor seiner Umsatzberechnung betrachten darf (ZR 28, 1929, S. 193, Nr. 102). Als Kunden gelten somit nur bereits vorhan- dene ständige Abnehmer, das heisst Geschäftspartner, die von Zeit zu Zeit Bestellungen tätigen oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen und mit denen über längere Zeit 49