Geschäftskontakte zu den verschiedenen Tour-operators zu untersuchen. aa) Unter «Kunde» versteht der Geschäftsmann eine Person, die mit ihm zwecks Abnahme der von ihm produzierten oder vermittelten Waren in mehr oder minder dauernder Geschäftsbeziehung tritt, so dass er sie als ei- nigermassen beständigen Faktor seiner Umsatzberechnung betrachten darf (ZR 28, 1929, S. 193, Nr. 102).