Kundenbeziehungen bestens Bescheid wusste und ihm auch bekannt gewesen sei, welcher Tour-operator welche Anzahl Schüler vermittelte. a) Einblick in den Kundenkreis besteht nach ständiger Rechtspre- chung des Bundesgerichtes nur, wenn der Arbeitnehmer persönliche Bezie- hungen zur Kundschaft unterhalten hat, das heisst deren Bedürfnisse und