162 StGB ge- schützt. Aus all diesen Gründen und der 43 Tatsache, dass im vorliegenden Sachverhalt das Konkurrenzverbot des Arbeitnehmers nicht entschädigt worden ist, dürfen die Voraussetzungen für die Verbindlichkeit des Kon- kurrenzverbotes nicht weit ausgelegt werden. Gleichwohl kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass ein Angestellter aus der Kenntnis des Kun-