Zur Auslegung des Art. 340 OR beziehungsweise zur Prüfung der Voraussetzungen eines Konkurrenzverbotes sind nachfolgend aufgeführte Schranken zu beachten: Das Institut des Konkurrenzverbotes steht im Wi- derspruch zu unserer liberalen Wirtschaftsordnung und ist ein Wettbe- werbshindernis (Streiff /von Känel, Arbeitsvertrag, Zürich 1993, 5. A., N 3 zu Art. 340 OR); insbesondere die Beweglichkeit des Arbeitsmarktes und der Investitionsfluss durch Gründung neuer Unternehmen wird dadurch gehemmt. Weiter widerspricht ein Konkurrenzverbot der freien Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 27ff. ZGB und Art.