2 ff.). - Genugtuung bei Verletzung zahnärztlicher Sorgfaltspflichten (Art. 47 in Verbindung mit Art. 99 Abs. 3 OR). Voraussetzungen und Höhe (Zusprechung einer Genugtuung von Fr. 1000.- wegen Erstellung einer völlig unbrauchbaren Zahnprothese) (Erw. 5). Aus den Erwägungen: 2. Wie die Vorinstanz unter Hinweis auf BGE 110 II 375 ff. zu Recht 55 festgestellt hat, richtet sich das vorliegend zu beurteilende Vertragsverhältnis 56