336 c OR). Indes kann nun praxisgemäss trotz zwingender Kündigungsvorschriften ein Aufhebungsvertrag nach Art. 115 OR zulässig sein, finden doch auf einver- nehmliche Beendigungen des Arbeitsverhältnisses die Regeln über den Kün- digungsschutz - durch die nicht ein bestimmtes Endziel verpönt wird, son- dern die Art und Weise der Beendigung - keine Anwendung, und wird der Aufhebungsvertrag grundsätzlich auch nicht vom Verzichtsverbot des Art. 341 Abs. 1 OR erfasst (vgl. BGE 115 V 443; Rehbinder, a.a.O., N. 1 zu Art. 336 c OR und N. 3 zu Art. 341 OR; Müller, Die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Bern 1991, S. 14 f.).