Die Diskjockeys mit eigener Tonträgersammlung können - anders als die blossen «Plattenaufleger» - durch die Wahl ihrer Tonträger und der damit verbundenen Programmgestaltung einen eigenen Stil entwickeln und sich so einen bestimmten Ruf schaffen; sie sind im Kernbereich ihrer Arbeit mithin keinem Weisungsrecht ihres Arbeitgebers unterworfen, sondern können frei entscheiden. Die zwei Kategorien von Diskjockeys unterscheiden sich somit nicht nur betreffend untergeordneter Anstellungsmodalitäten, sondern es besteht ein eigentlicher qualitativer Unterschied. H. gehört zur Kategorie der Diskjockeys mit eigener Tonträgersammlung.