44 Grundstückes ergeben sich aus dem Inhalt der Dienstbarkeit selbst. Rechte aus dem Dienstbarkeitsvertrag macht der Berechtigte nur geltend, indem er gegenüber dem Eigentümer des belasteten Grundstücks den Anspruch auf Eintragung erhebt. Ist die Dienstbarkeit errichtet, hat er keine vertraglichen