- Die Kosten eines von der Vormundschaftsbehörde beigezogenen Rechtsberaters können - anders als die Kosten von Sachverständigen - nicht der betreuten Person überbunden werden (Erw. 3 c). - Zur Berechnung der Entschädigungen und Gebühren 35 (Erw. 3 d). 36 - Zur Kosten- und Entschädigungsfolge im Rechtsmittelverfahren (Erw. 4).