Auch wenn D. keinen An- spruch darauf hat, dass sich die Rekurrenten an der Isolation der Keller- be- ziehungsweise Garagendecke beteiligen, so bedeutet dies nicht, dass er nicht Anrecht auf eine vernünftige Raumlufttemperatur hätte. Ferner wäre es wohl rechtsmissbräuchlich, wenn sich die Rekurrenten - wie sie dies auf S. 6 f. ihres Rekurses andeuten - dagegen wehren wollten, 176 dass D. die zwar nicht im Sinne von Art. 647c ZGB notwendige, jedoch offenkundig sehr vernünftige und sinnvolle Isolation auf eigene Kosten vornimmt. PF 6/95 Entscheid vom 5. Juli 1995 177