Im einzelnen werden folgende Punkte beanstandet: (1) Der geforderte K-Wert (Wärmestrom, der durch 1 m2 eines Bauteils fliesst, wenn der Temperaturunterschied der angrenzenden Luft- schicht 1 Kelvin beträgt) des Fussbodens werde deutlich überschritten, (2) die Temperaturdifferenz 0,1 und 1,1 m über dem Boden liege über dem empfohlenen Wert von 3 Kelvin und (3) die Fussbodentemperatur betrage weni- ger als 19'C. Offenbar keinen Anlass zu Klagen gibt die Raumlufttempera- tur, zumal D. auf Messungen der Bodentemperatur bestanden hat und Mes- sungen der Raumlufttemperatur stets ablehnte.