bb) Im (undatierten) Gutachten wird festgehalten, dass die Renova- tion aus dem Jahre 1990 nicht den Regeln der Baukunst (gemäss SIA-Norm 180 vom August 1988) entspreche, da die Behaglichkeitskriterien bezüglich Fussbodentemperatur im ersten Stock mehrfach verletzt worden seien, und dass im weiteren dieses Manko nicht durch eine verstärkte Beheizung der Räume kompensiert werden könne. Im einzelnen werden folgende Punkte beanstandet: (1)