An der Keller- und Ga- ragendecke sowie an der bestehenden Heizungsanlage wurden keine Ände- rungen vorgenommen (Gutachten vom 14. Januar 1992). Im Resultat hat dies dazu geführt, dass (bei 0 °C Aussentemperatur) der Wärmeverlust von D.s Wohnung denjenigen der Wohnungen im vierten Stock um 59 % beziehungs- weise denjenigen der Wohnungen im zweiten und dritten Stock um 82 übertrifft.