Dieser Punkt wurde indessen mittels Berufung angefochten. Das Kan- tonsgericht hat hierüber an seiner heutigen Sitzung befunden und der Kläge- rin gestützt auf Art. 151 Abs. 1 ZGB eine monatliche Unterhaltsersatzrente in der Höhe von Fr. 3500.- zugesprochen, wobei es im Gegensatz zur Vorinstanz die Möglichkeiten der Klägerin, den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu schaffen und eine angemessene Altersvorsorge zu treffen, als äusserst gering einstufte.