III. Entscheide des Kantonsgerichts- Präsidiums 50 - Ehescheidung; vorsorgliche Massnahmen betreffend Unterhaltsbeiträge nach Eintritt der Rechtskraft im Scheidungspunkt (Art. 145 ZGB). - Zuständigkeit des Kantonsgerichtspräsidiums zum Erlass vorsorglicher Massnahmen im Berufungsverfahren (Art. 223 in Verbindung mit Art. 52 Abs. 2 ZPO) (Erw. 1). - Die vom erstinstanzlichen Richter erlassenen vorsorglichen Massnahmen gelten grundsätzlich - unter dem Vorbehalt eines Abänderungsgesuchs - im Rechtsmittelverfahren fort (Erw. 2).