5 - Zur vormundschaftsrechtlichen Berufung (Art. 64 EG zum ZGB; Art. 218 ff., Art. 48 Abs. 2 ZPO). Schriftliches Verfahren mit Novenrecht; Voraussetzungen für die Anordnung einer mündlichen Berufungsverhandlung. Beschwer als Rechtsmittelvoraussetzung (Erw. 1 ff.). - Vormundschaftsrecht; (beschränkte) Bindungswirkung formell rechtskräftiger Entscheide der vormundschaftlichen Behörden. Vorliegen veränderter Verhältnisse als Prozessvoraussetzung, bei deren Fehlen auf das Begehren um Abänderung von Kindesschutzmassnahmen nicht eingetreten werden kann (Art. 313 Abs. 1 ZGB) (Erw. 3 b/c).