In der vorerwähnten Kommissionssitzung wurde ein Mitglied beauf- tragt zu prüfen, ob die Trennung von zweiter Rechtsmittelinstanz und zwei- ter Aufsichtsinstanz zulässig sei. Das Resultat der entsprechenden Ab- klärungen wurde in der Kommissionssitzung vom 21. Oktober 1988 präsen- tiert. Danach hätten sowohl das Bundesamt für Justiz als auch Prof. Hegnauer die Meinung geäussert, dass die vorgesehene Aufteilung - Kan- tonsgerichtsausschuss als zweite Rechtsmittelinstanz, Verwaltung als zweite Aufsichtsinstanz - unzulässig sei (Protokoll, 12). In der Folge beschloss die Kommission, die altrechtliche Lösung beizubehalten (Protokoll, 13).