PKG 1980, Nr. 42, S. 126). In An- lehnung an die im Verwaltungsrecht entwickelte Praxis hat die Beschwerde- kammer in dem in PKG 1975 Nr. 60 veröffentlichten Entscheid festgehalten, durch einen Entscheid sei berührt, wer zu dessen Gegenstand in einer be- sonders nahen Beziehung stehe, also vor allem jener, der am Verfahren, das zum angefochtenen Entscheid geführt habe, beteiligt gewesen sei. BK 8/95 Entscheid vom 21. März 1995 166