Selbstre- dend steht es dem Beschwerdeführer dagegen offen, Einsicht in diese Akten zu nehmen, sobald die fraglichen Einvernahmen stattgefunden haben und damit der Grund für die Einschränkung des Akteneinsichtsrechtes weggefal- len ist. BK 15/95 Entscheid vom 12. Juni 1995 165