47 - Ablehnung der Durchführung einer Strafuntersuchung ( Art. 81 StPO). Voraussetzungen (Erw. 2). - Recht des Gefangenen auf freien Briefverkehr mit seinem Rechtsanwalt (Art. 46 Ziff. 3 StGB; Art. 4 BV; Art. 8 EMRK). Verletzung des Schriftgeheimnisses (Art. 179 StGB). - Abgrenzung zwischen der aufsichtsrechtlichen Beschwerde gemäss Art. 77 VSM und der Strafanzeige wegen Verletzung des Schriftgeheimnisses gemäss Art. 179 StGB (Erw. 3). - Das Öffnen von Briefen durch den Anstaltsdirektor ist im Sinne von Art. 32 StGB grundsätzlich durch Art. 5 Abs. 3 VStGB 1 und Art.