Wenn das Motorrad von hinten angefahren worden wäre - so der Experte - hätte das Schlusslicht, die Felge oder das Rad be- schädigt sein müssen. Auch der mitbeteiligte Lenker des vorausfahrenden Chryslers sagte aus, dass sein Fahrzeug von hinten her einen Stoss erhalten habe. Die Beschwerdeführerin, welche G. in ihrem Subaru folgte, sagte an- lässlich ihrer Einvernahme vom 20. August 1994 aus, dass es dem Lenker des vor ihr fahrenden Motorrades nicht mehr gelungen sei, sein Fahrzeug anzuhalten und er in der Folge in den Chrysler gefahren sei.