163 habe. Diese Möglichkeit ist aber aufgrund des Ergebnisses der Expertenun- tersuchung mit Sicherheit auszuschliessen. So wurde im Gutachten vom 21. Februar 1995 festgehalten, dass G. nicht durch das hintere Fahrzeug in das vordere geschoben worden sein könne, da das Motorrad hinten keinerlei Be- schädigungen aufweise. Wenn das Motorrad von hinten angefahren worden wäre - so der Experte - hätte das Schlusslicht, die Felge oder das Rad be- schädigt sein müssen.