Ich sah die Bremslichter und betätigte die Bremsen. Die sofort eingeleitete Bremsung reichte aber nicht aus, um eine Auffahrkollision zu vermeiden. Ich fuhr dann dem Chrysler ins Fahr- zeugheck». Diese Aussage kommt praktisch einem Geständnis gleich. Auch die weiteren Angaben von G. lassen es naheliegend erscheinen, dass er einen zu geringen Abstand eingehalten hat. So gab er damals auch zu Protokoll, er sei mit einer Geschwindigkeit von 50-60 km/h in einem Abstand von 15-20 Metern dem Chrysler hinterhergefahren. Gemäss Polizeirapport (act. 02) be- trägt das Gefälle am Unfallort 2%.