161 ist, hängt von den Geschwindigkeiten der beteiligten Fahrzeugen, aber auch den Strassen- und Sichtverhältnissen ab. Bei Tag und auf trockener, ebener Strasse wird regelmässig im Verhältnis zwischen Personenwagen ein Abstand von halb so viel Metern als die Geschwindigkeit beträgt, genügen. Diese im Sinne einer Faustregel zu berücksichtigende Distanz entspricht ungefähr der Anhaltestrecke bei plötzlichem ordnungsgemässen Bremsen und Anhalten des vorausfahrenden Wagens (BGE 104 IV 194). In Gefällen von 5 % ist da- bei aufwärts von einem um 6 % reduzierten Bremsweg auszugehen (H. Gi- ger, a.a.