160 Notbremsung des voranfahrenden Fahrzeugs ohne Kollision und Gefährdung anderer nöti- genfalls anhalten zu können (R. Schaffhauser, Grundriss des schweizerischen Strassenverkehrsrechts, Band I, Verkehrszulassung und Verkehrsregeln, N. 529; H. Giger, SVG, Kommentar zu Art. 34 Abs. 4 SVG). Der Abstand, der dieser Anforderung entspricht und deshalb vom Fahrzeuglenker einzuhalten