G. sei demgegenüber nicht mehr in der Lage gewesen, sein Motorrad rechtzeitig abzubremsen, und sei auf den vor ihm stillstehenden Wagen aufgefahren. In einer Art Kettenreak- tion seien die drei weiter vorn stehenden Fahrzeuge 158 ineinandergeschoben worden. Das durch den Aufprall zurückgeschleuderte Motorrad sei in der Folge auf der Motorhaube des nachfolgenden Personenwagens gelandet.