4). - Fahrlässige Körperverletzung (Art. 125 StGB); Skiliftunfall. Verletzung eines Liftbenützers durch das infolge des Bruchs einer Schraube der Befestigungskonsole der Rollenbatterie herabstürzende Förderseil; Sorgfaltspflichtverletzung des Liftbetreibers, der sämtliche nach der Erfahrung, dem Stand der Technik und den Verhältnissen des Betriebs erforderlichen Unterhalts-, Kontrollund Vorsichtsmassnahmen getroffen hatte, verneint ( Erw. 6).