Dem kann nicht zugestimmt wer- den. Hierzu ist vorab festzuhalten, dass er es mit der Schule entlassenen Ju- gendlichen zu tun hatte, die auf den Snowboards keine reinen Anfänger mehr waren, zum Teil sogar über ein beachtliches fahrerisches Können ver- fügten. Grundsätzlich hätte er sie im erschlossenen Skigebiet weitgehend selbständig fahren lassen können, verbunden allenfalls mit einer losen Über- wachung, um feststellen zu können, ob sie sich regelkonform verhalten würden (Stiffler, a. a. 0., S. 79).