153 lokationsplan, a.a.O., Erläuterungen S. 101 f., insbesondere S. 102 Ziff. 3). Die Frage, ob eine Sache Zugehör zu einer Pfandsache sei, das heisst, ob sie das rechtliche Schicksal der Pfandsache teile, wird im Pfandverwertungsver- fahren zur Frage nach dem Umfang der Pfandhaft. Es ist Aufgabe des Kollo- kationsplanes beziehungsweise des Lastenverzeichnisses in demselben, den Umfang der Pfandhaft eindeutig zu bestimmen. Abgesehen davon, dass vor- liegend der Vorschrift von Art.