151 gesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, Zürich 1911, Band II, N. 2 zu Art. 242). Diese Form wurde hier mit der ersten Aussonderungsverfügung des Konkursamtes A vom 15. April 1994 befolgt. Diese Verfügung erging vor dem Kollokationsplan und hat folgenden Wortlaut: «Aufgrund des Leasing- Vertrages Nr. 927563 / Kellnerselbstbedienungsanlage im Hotel Hirschen tei- len wir Ihnen mit, dass wir Ihre Forderung ins Konkursinventar aufnehmen und als Dritteigentum ausscheiden werden.»