20 daselbst). Vorliegend ist unstreitig, dass der Gemeinschuldner als Eigentümer des Hotels Hirschen zur Zeit der Kon- kurseröffnung nicht nur tatsächlichen Gewahrsam, sondern eigentlichen Be- sitz über die sich in dieser Liegenschaft befindliche Hogatron-Anlage aus- geübt hat. Dennoch hat die Hogatron-Anlage keine ausdrückliche Auf- nahme ins Konkursinventar gefunden. Im Konkursinventar ist bei der Liegenschaft Hotel Hirschen lediglich der allgemeine Begriff Zugehör zu finden, mit einem Schätzungswert von insgesamt Fr. 200 000.-.