SchKG in das Konkursinventar gering sind - ob sie danach durch die Konkursmasse oder einzelne Gläubiger ver- folgt werden, ist eine andere Frage - wurde vorstehend in Ziffer 3 dargelegt. Im Lichte dieser Überlegungen kann man nach der Aussage des Gemein- schuldners im angefochtenen Konkursinventar, er habe anfangs Januar 1995 eine Liegenschaft ohne Gewinn verkauft, nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Wenn jemand am 27. Januar 1995 in Konkurs geht und wenige Tage zuvor eine Liegenschaft verkauft hat, so ist diesem Rechtsgeschäft je- denfalls nachzugehen. Der Hinweis, der Verkauf sei