Indizien, wie Hinterlegung der Schriften, Haushaltung, Übernach- ten, stete Rückkehr, Aufenthalt der Familie, Freundes- und Bekanntenkreis und so fort. Tritt die Absicht dauernden Verbleibens an einem Ort nach aus- sen derart in Erscheinung, dass der Mittelpunkt oder Schwerpunkt der Lebensbeziehungen einer Person an einem bestimmten Ort festgestellt werden kann, so hat sie an diesem Ort ihren Wohnsitz.