Eine offenkundige örtliche Unzu- ständigkeit im Kreis Schiers konnte vom Kreispräsidenten, als Konkurs- richter dieses Kreises, nicht festgestellt werden, ist doch der Schuldner als einzelzeichnungsberechtigtes Mitglied einer GmbH mit Sitz in diesem Kreis im Handelsregister des Kantons Graubünden eingetragen. Darüber hinaus war die in Chur angehobene Betreibung im Kreis Schiers zur Fortsetzung gelangt, was dafür spricht, dass die Betreibungsämter die Frage des Betreibungsstandes abgeklärt und zugunsten von Grüsch entschieden hatten. Dem trat der Schuldner mit der Einlage einer aktuellen Wohnsitzbeschei- nigung der Stadt Chur entgegen.