4 - Vormundschaft; Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden (Art. 361 Abs. 2 ZGB; Art. 42 EG zum ZGB). Art. 42 EG zum ZGB beinhaltet - abgesehen von der dem Kantonsgericht zukommenden Oberaufsicht über das Vormundschaftswesen - eine funktionelle und nicht eine sachliche Kompetenzausscheidung zwischen dem Bezirksgerichtsausschuss als erster und dem Kantonsgericht als zweiter Aufsichtsbehörde.