22 Berufungsklägerin anbegehrte Einholung eines neueren Versicherungsnachweises verzichtet werden kann. Die Berufungsklägerin verlangt die Übertragung der Hälfte der Aus- trittsleistung, mindestens aber den Betrag von Fr. 12 000.-. Sie begründet die Höhe der geltend gemachten Austrittsleistung jedoch lediglich mit dem feh-