Die heute 33jährige Klägerin ist nach ihrer Ehescheidung bezüg- lich ihrer Alters- und Invalidenvorsorge nun offenkundig schlecht gestellt. Aufgrund der Tatsache, dass sie bereits im Alter von 21 Jahren heiratete und während der Ehe im Interesse der Familie praktisch vollumfänglich auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet hatte, konnte sie sich in den 12 Ehejahren keine ausreichende berufliche Vorsorge aufbauen. Jedenfalls kann nicht gesagt werden, der zeitweilige Nebenverdienst der Klägerin, welcher ihr offenbar Fr. 250.- monatlich einbrachte, hätte ihr solches auch nur im Ansatz ermög- licht.