Diese Charakterunverträglichkeit verunmöglichte es den Par- teien letztlich, einen Ausgleich zwischen den Erfordernissen einer gedeihli- chen Ehegemeinschaft und der individuellen Selbstentfaltung zu finden. Die daraus resultierenden Eheprobleme wurden offenbar noch dadurch verschärft, dass die Parteien des öfteren finanzielle Probleme hatten und der Be- klagte der Klägerin in diesem Zusammenhang auch einen unsorgsamen Um- gang mit dem Geld vorwirft. Wesentlichen Einfluss auf das Scheitern der Ehe der Parteien hatte auch der von der Vorinstanz nicht weiter erwähnte Alko- holkonsum des Beklagten.