22 gesehene Anrechnung beachtet haben wollte, stellte sie anlässlich der Haupt- verhandlung vor dem Bezirksgericht Glenner definitiv klar. Wie dem vorin- stanzlichen Urteil (S. 7 f.) zu entnehmen ist, wies sie darauf hin, dass die Übertragung des Vorsorgeanteils im Rahmen der Festsetzung der Frauen- rente insofern zu berücksichtigen sei, als die unbefristet geltend gemachte Rente nach Eintritt des Pensionierungsalters der Klägerin entsprechend zu kürzen sei.